Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 07.08.1986 - V/1 G 1631/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 15 (Kurzinformation)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2000 - 9 S 2236/00
Hochschulreife - Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse
Zwar unterscheidet das Gesetz nicht ausdrücklich zwischen deutschen und ausländischen Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen (vgl. demgegenüber zur Rechtslage etwa in Hessen: Hess. VGH…, Beschluss vom 10.03.1982 a.a.O.; VG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.1986 - V/1 G 1631/86 -, KMK-HSchR 1987, S. 1045).Darum sichert der Vorbehalt des Art. 1 Ziff. 3 GRK jedem Vertragsstaat die Befugnis, den Zugang seiner eigenen Staatsangehörigen zu seinen Hochschulen selbst zu regeln, dabei als Regel den Schulbesuch im eigenen Land vorzusehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einem "Ausweichen" über einen Schulbesuch im Ausland - soweit als nötig erachtet - entgegen zu wirken (wie hier VG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.1986 a.a.O.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29.12.1988 a.a.O. (S. 194f.); offenbar a.A. BayVGH…, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 CE 89.3708 -, NVwZ-RR 1990, S. 481 (483) = KMK-HSchR, n.F. 11A Nr. 1).
c) Offen bleiben kann, wie § 85 Abs. 5 Satz 4 UG im Hinblick auf die Konvention vom 11.12.1953 und auf das Zusatzprotokoll vom 03.06.1964 bei solchen deutschen Staatsangehörigen auszulegen ist, die zugleich Angehörige des Staates der auswärtigen Schule sind, insbesondere ob solchen Doppelstaatern jedenfalls dann nicht der Vorbehalt des Art. 1 Ziff. 3 GRK entgegen gehalten werden darf, wenn allein ihre ausländische Staatsangehörigkeit als effektive Staatsangehörigkeit anzusehen ist (vgl. hierzu VG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.1986 a.a.O.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29.12.1988, a.a.O.).